FAQ
Die häufigsten Fragen für Sie beantwortet

    Wann besteht die Gefahr von Blitzschlägen?

    Blitzschläge können sich nicht nur direkt bei einem Gewitter ereignen. Sie können schon vor Beginn des Niederschlags oder sogar noch bei Sonnenschein auftreten. Als Faustregel gilt: Vergehen zwischen dem Blitz und dem darauffolgenden Donner weniger als 30 Sekunden, sollte man schleunigst Schutz suchen.

    An welchen Orten ist die Gefährdung durch Blitzschlag geringer?

    Halten Sie sich während eines Gewitters keinesfalls im Freien auf. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, ein Gebäude aufzusuchen, wählen Sie für die Dauer des Gewitters einen Ort mit geringer Gefährdung, wie zum Beispiel:

    • In der Nähe von hohen Objekten
    • Unter Hochspannungsleitungen, die von Stahlgittermasten getragen werden
    • Unter Seilen von Seilbahnen und Liften
    • Unter großen Brücken
    • In tiefen Mulden, Höhlen oder Hohlwegen
    • In der Nähe von Bäumen (3 Meter Abstand)
    Zieht eine Blitzschutzanlage Blitze an?

    Eine Blitzschutzanlage kann keine Blitzentladungen anziehen, die in mehreren Kilometern Entfernung innerhalb der Wolken entstehen. Erst wenn der Blitzschlag ein Objekt als Einschlagpunkt ausgewählt hat, kommt die Blitzschutzanlage zum Tragen. Genauer: die Fangeinrichtung, an der die Entladung stattfindet. Dieser sogenannte äußere Blitzschutz schützt Personen vor den Auswirkungen eines direkten Blitzeinschlags und daraus entstehenden weiteren Gefahren.

    Aber Achtung! Will man auch seine elektrischen Einrichtungen wie zum Beispiel seine elektrischen Betriebsmittel schützen, braucht es zusätzlich zum äußeren Blitzschutz entsprechende Überspannungsschutzelemente.

    Wie viele Brände werden durch Blitzschlag ausgelöst?

    Alleine in Oberösterreich werden im Jahr zirka 1.200 Brände verursacht – Tendenz in den letzten Jahren steigend. In Oberösterreich werden 10 % bis 18 % aller Brände durch Blitzschlag ausgelöst.

    Warum soll ich eine wiederkehrende Überprüfung durchführen?

    Eine wiederkehrende Überprüfung Ihrer Blitzschutzanlage ist nicht nur zur Einhaltung der gültigen Normen und Rechtsvorschriften wichtig. Die Blitzschutzanlage wird durch die Witterungseinflüsse stark mechanisch beansprucht, insbesondere im Winter. Damit die Funktionsfähigkeit sichergestellt ist, ist es daher auch wichtig, die Anlage in regelmäßigen Abständen auf ihren sachgerechten, einwandfreien Zustand zu überprüfen.

    Tipp: Nehmen Sie Ihre Blitzschutzanlage jedes Jahr nach dem Winter einmal in Augenschein. Sollten Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, ziehen Sie gegebenenfalls eine Fachfirma hinzu.

    Warum sind meine Elektrogeräte trotz meiner Blitzschutzanlage defekt?

    Die äußere Blitzschutzanlage bildet die Basis, um elektrische Anlagen und Geräte vor unzulässig hohen Überspannungen und Funken in der Elektroinstallation zu schützen. Ihre Hauptaufgabe ist es jedoch, das Gebäude und die darin befindlichen Personen vor den direkten Auswirkungen eines Blitzschlags und den dadurch entstehenden Gefahren zu bewahren.

    Richtig geschützt sind elektrische Betriebsmittel und Geräte vor Blitzschlägen erst durch den zusätzlichen Einbau von Überspannungsschutzmaßnahmen.

    Kann ich die Blitzschutzanlage demontieren, wenn die Versicherung mir keinen Rabatt mehr leistet?

    Grundsätzlich kann eine Demontage einer Blitzschutzanlage nicht erfolgen, wenn Leistungen eines Versicherers nicht mehr gewährt werden, da die Blitzschutzanlage auf Basis gültiger Gesetze oder Bescheide sehr wahrscheinlich erforderlich ist. Insbesondere im Bereich von landwirtschaftlichen Objekten sind Blitzschutzanlagen unter Berücksichtigung der heute gültigen Rechtsvorschriften verpflichtend zu errichten.

    Wann brauche ich eine Absturzsicherung?

    Absturzsicherungen müssen auf allen Dächern stationär installiert werden, die häufiger als zweimal pro Jahr begangen werden. Das ist beispielsweise bei Wartungs- und Installationsarbeiten verschiedener technischer Einrichtungen (z. B. Klimageräte, Lüftungsanlagen, Rauchfänge etc.) oft der Fall. Geneigte Dächer mit einer Dachfläche von mehr als 150 m² sind auch dann mit einer stationären Absturzsicherung auszustatten, wenn eine Begehung seltener erforderlich ist.

    Als Bauherr ist man verpflichtet, eine entsprechende Sicherungsmaßnahme bereitzustellen, damit ein gesichertes Arbeiten für die Fachfirmen möglich ist.

    Wo finde ich den besten Schutz vor einem Blitzschlag?
    • In Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage
    • In Fahrzeugen mit einem metallischen Dach oder einem Metallrahmen
    • In Metallcontainern, Stahlskelettbauten
    • In Tunnelanlagen

    Bedingten Schutz finden Sie in Gebäuden ohne Blitzschutzanlage unter folgenden Voraussetzungen:

    • Halten Sie sich in der Raummitte auf.
    • Schließen Sie Fenster und Türen.
    • Halten Sie Abstand von elektrischen Geräten und Gas-, Wasser- oder Heizungsanlagen.
    • Benutzen Sie Festnetztelefone nur im Notfall.
    Bieten hohe Gebäude, wie Kirchen einen Schutz für mein Haus?

    Hartnäckig hält sich der Irrglaube, dass eine Kirche das umliegende Ortsgebiet vor Blitzeinschlägen schützt. Aus der Praxis der Brandermittlung wissen wir: Häuser, die nicht im Schutzbereich der Blitzschutzanlagen-Fangeinrichtung der Kirche sind, sind immer wieder von Blitzeinschlägen und dadurch entstehende Brände betroffen.

    Ihr Haus müsste innerhalb von zehn Metern an die Kirche angebaut sein, damit es durch die Blitzschutzanlage der Kirche annähend geschützt ist. Das ist so gut wie nie der Fall.

    Es gibt also nur eine Möglichkeit, um Ihr Haus und die Personen darin vor direktem Blitzschlag und den daraus resultierenden Gefahren durch Brände und mechanische Zerstörung zu schützen: eine eigene Blitzschutzanlage vom Profi auf Ihrem Gebäude.


    Als Ihr Spezialist in Blitzschutz-Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat natürlich gerne zur Seite.

    Wie verhält man sich richtig bei Blitzen?

    Den besten Schutz finden Sie in einem Gebäude mit Blitzschutzanlage. Ist dies nicht möglich, suchen Sie Orte mit geringer Gefährdung auf.

    Befinden sich keine Orte in der Nähe, wo man sich aufhalten könnte, kommt es auf das richtige Verhalten an:

    • Niederhocken
    • Keine Gegenstände tragen, die über den Körper hinausragen (Regenschirme, Wanderstöcke, Rechen etc.)
    • Die Nähe zu elektrisch leitfähigen Objekten (z. B. Weidezäune) meiden
    Müssen Blitzschutzanlagen wiederkehrend überprüft werden?

    Ja, Blitzschutzanlagen sind elektrische Anlagen und müssen nach dem Elektrotechnikgesetz wiederkehrend in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Je nach Nutzung des Objekts gelten unterschiedliche Prüffristen:

    • Anlagen mit explosionsgefährlichen Atmosphären: 1x pro Jahr
    • Betriebsanlagen, Hochhäuser, Versammlungsstätten: alle 3 Jahre
    • Wohnobjekte, Landwirtschaften: alle 5 Jahre
    • Kleinhausbauten mit bis zu zwei Wohneinheiten: alle 10 Jahre
    Wer darf eine Blitzschutzanlage überprüfen?

    Eine fachgerechte Überprüfung beinhaltet auch die Ausfertigung eines Prüfprotokolls mit Anlagendaten, Messwerten und Planbeilage, aus der die gesamte Installation der Blitzschutzanlage klar ersichtlich ist. Eine Blitzschutzanlage darf daher ausschließlich von einem Blitzschutzfachmann überprüft werden.

    Wieso soll ich eine Blitzschutzanlage installieren, wenn ich versichert bin?

    Eine Versicherung ist wichtig, schützt Sie allerdings nicht vor dem Eintritt eines Schadens. Eine Blitzschutzanlage tut das: Sie schützt Ihr Haus und die Personen darin vor direktem Blitzschlag und daraus resultierenden Gefahren wie Bränden oder mechanischer Zerstörung. Mit einem zusätzlichen Überspannungsschutz können Sie außerdem dafür sorgen, dass auch Ihre elektronischen Geräte und Betriebsmittel außer Gefahr sind.

    Muss ich auf einem landwirtschaftlichen Gebäude eine Blitzschutzanlage installieren?

    Unter Berücksichtigung der Elektrotechnikvorschrift und der heute gültigen ÖVE/ÖNORM EN 62305-Reihe (2002: ÖVE E-8049-1) kann mittels eines Bewertungsverfahren abgeschätzt werden, ob eine Blitzschutzanlage auf einem landwirtschaftlichen Objekt erforderlich ist.

    Basierend darauf wurden von unseren Kollegen von der BVS Brandverhütungsstelle für OÖ verschiedenste Berechnungen mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Objekten durchgeführt, die zu nachfolgenden Erkenntnissen geführt haben:

    Landwirtschaftliche Objekte und die damit verbundenen Brandrisiken müssen im Falle eines Umbaus bzw. einer Neuerrichtung nach dem Jahr 2002 auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden. Das kann durchaus dazu führen, dass landwirtschaftliche Objekte, die bis zum heutigen Zeitpunkt keine Blitzschutzanlage installiert hatten, durch bauliche Veränderungen (Zubauten bzw. Umbauten) im Zuge des Genehmigungsverfahrens die Auflage zur Errichtung einer Blitzschutzanlage erteilt bekommen.